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Die Kfz-Versicherung- Beitragsunterschiede von 100 Prozent und mehr..

Jeder KFZ-Halter ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie muss bereits bei der Fahrzeuganmeldung nachgewiesen werden und zahlt für Unfallopfer und Sachschäden. So wird sichergestellt, dass Verkehrsopfer ihren Schaden auch dann ersetzt bekommen, wenn der eigentliche Unfallverursacher dazu nicht in der Lage ist.

 

Wozu gibt es eine Vollkaskoversicherung?

Der Schaden am eigenen Fahrzeug des Unfallverursachers ist jedoch durch die allgemeine KFZ-Haftpflicht nicht abgedeckt. Um die eigenen Kosten der Schadensbehebung erstattet zu bekommen, bedarf es einer Vollkaskoversicherung. Diese ersetzt den Fahrzeugschaden auch, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann. Der Vollkasko-Komplettschutz ist allerdings nicht billig und macht oft nur für Neufahrzeuge Sinn.

...und die Teilkasko?

Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder den Zusammenstoß mit Haarwild entstehen. Außerdem sind Kurzschluss- und Glasbruchschäden mitversichert.

Insassen-Unfallversicherung

Werden bei einem Unfall Ihre Mitfahrer verletzt oder gar getötet, so leistet die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht immer Schadenersatz. Wenn z. B. ein so genanntes "unabwendbares Ereignis" oder „höhere Gewalt“ vorliegt, haben die Insassen keine Ansprüche. Und der Fahrer selbst ist ohnehin nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die Insassen-Unfallversicherung, die Sie allerdings nur in Verbindung mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen können.

Jetzt vergleichen und bis zu 500 Euro im Jahr sparen

Die Tarife der Gesellschaften werden immer undurchsichtiger. Wer seine Versicherung vergleicht, spart bares Geld!

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Sollte Ihnen der Onlinevergleich Ihrer Autoversicherung zu umständlich sein, teilen Sie uns HIER die Daten Ihres Versicherungsvertrages mit.

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    Hier finden Sie den PKW-Rechner der VHV

 


        Der Rechner für Krafträder der VHV 

 


    

Rechnen Sie hier Angebote zur Wohnmobil-Versicherung der VHV Hannover

 

 

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Werden bei einem Unfall Ihre Mitfahrer verletzt oder gar getötet, so leistet die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht immer Schadenersatz. Wenn z. B. ein so genanntes "unabwendbares Ereignis" oder „höhere Gewalt“ vorliegt, haben die Insassen keine Ansprüche. Und der Fahrer selbst ist ohnehin nicht mitversichert. Für solche Fälle gibt es die Insassen-Unfallversicherung, die Sie allerdings nur in Verbindung mit einer KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen können.

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