Die gesetzliche Krankenversicherung - Die Grundlagen

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 Die Grundlagen

Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als 53.550,- Euro pro Jahr verdienen (Stand 2014), sind Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbstständig sind, können Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall, da sie Beihilfe zu den entstehenden Krankenkosten erhalten, ebenfalls privat versichert.

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen - ein Vorteil vor allem für Berufstätige mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert - anders als in den privaten Krankenversicherungen, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag erheben.

Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Leistungen; die Beitragssätze der verschiedenen Kassen unterscheiden sich nicht mehr.

 

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Mehr als 90 Prozent aller Deutschen sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn Sie Arbeitnehmer sind und nicht mehr als 53.550,- Euro pro Jahr verdienen (Stand 2014), sind Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse. Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt oder Sie beruflich selbstständig sind, können Sie sich auch privat krankenversichern. Beamte sind im Regelfall, da sie Beihilfe zu den entstehenden Krankenkosten erhalten, ebenfalls privat versichert.

Die Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen werden prozentual vom Einkommen berechnet und je etwa zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen - ein Vorteil vor allem für Berufstätige mit mittleren und geringen Einkünften. Alle nicht erwerbstätigen Familienangehörigen sind bei den Gesetzlichen beitragsfrei mitversichert - anders als in den privaten Krankenversicherungen, die für jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag erheben.

Die gesetzlichen Kassen bieten im Wesentlichen einheitliche, vom Gesetz vorgeschriebene Leistungen; die Beitragssätze der verschiedenen Kassen unterscheiden sich nicht mehr.

 

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