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Preisunterschiede der gesetzlichen Krankenkassen sind Vergangenheit
Bessere Leistung durch Kassenwechsel
Der Beitrag zur Gesetzlichen wird prozentual vom Einkommen berechnet und von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber etwa zu gleichen Teilen getragen.
Die Beitragssätze der verschiedenen gesetzlichen Kassen unterscheiden sich heute nicht mehr.
Nur bis zur Bemessungsgrenze
Bei der Berechnung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung greift die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2014 bei 4.050 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bemisst sich maximal bis zu diesem Betrag, auch wenn Ihr Einkommen darüber liegt.
Neben der Beitragsbemessungsgrenze gibt es die Versicherungspflichtgrenze: als Arbeitnehmer müssen Sie sich nur dann gesetzlich krankenversichern, wenn Sie nicht mehr als 4.462,50 Euro monatlich verdienen (Stand 2014). Wenn Ihr Einkommen diese Grenze übersteigt, können Sie zu einem privaten Krankenversicherer wechseln.