Verbesserte Bedingungen bei Travel secure

Für 2012 bietet Travelsecure erheblich verbesserte Bedingungen in der Reiseversicherung

Reisedauer verlängert


Waren Reisen bisher nur bis 42 Tage versichert, können Urlauber nun länger gut geschützt verreisen. Wir haben die Reisedauer unserer Kurzfrist-AKV auf 56 Tage verlängert.

 

Reiseart vereinheitlicht


Waren bisher nur private Auslandsreisen sowie Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen versichert, gibt es nun keinen Unterschied mehr. Es sind alle Auslandsreisen, ganz gleich ob privat oder geschäftlich, versichert.

Abwicklung kundenfreundlicher
Galt bisher die sogenannte Subsidiaritätsklausel, nach der Versicherte Rechnungen z. B. zunächst bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen, ändern wir dieses Prinzip zugunsten unserer Versicherten: Kunden können jetzt zuerst bei uns alle Belege einreichen. Wir erstatten die Kosten und wickeln die Rückerstattung mit der GKV direkt ab.

 

Rücktransport einfacher


In der wichtigen Frage des Rücktransports vereinfachen wir die Formulierung. Musste bisher "der Rücktransport vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland verordnet und medizinisch sinnvoll und vertretbar sein.", heißt es nun ganz simpel: "Der Rücktransport muss medizinisch sinnvoll und vertretbar sein."

 

Bestattung vor Ort angepasst


Stirbt ein Versicherter im Ausland, übernehmen wir die Überführung des Leichnams oder zahlen wahlweise auch die Bestattung vor Ort. Wurde bisher eine Deckung bis 10.000 Euro genannt, ersetzen wir diese konkrete Summe nun durch die Übernahme der Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten.

 

Vorerkrankung eindeutig


Eine eindeutigere und damit kundenfreundliche Formulierung finden Kunden bei den Bedingungen zu Vorerkrankungen. Konkret heißt es nun: "Kein Versicherungsschutz besteht für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (...)."

 

Kein allgemeiner Ausschluss


Auch die Bedingungen für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlungen wurden kundenfreundlicher gestaltet. Ab sofort entfällt der allgemeine Ausschluss. Es sind nur noch die Behandlungsarten aufgeführt.

Berechnungen mit Abschluss Online finden sie hier

Verbesserte Bedingungen bei Travel secure

Für 2012 bietet Travelsecure erheblich verbesserte Bedingungen in der Reiseversicherung

Reisedauer verlängert


Waren Reisen bisher nur bis 42 Tage versichert, können Urlauber nun länger gut geschützt verreisen. Wir haben die Reisedauer unserer Kurzfrist-AKV auf 56 Tage verlängert.

 

Reiseart vereinheitlicht


Waren bisher nur private Auslandsreisen sowie Geschäftsreisen bis zu 10 Tagen versichert, gibt es nun keinen Unterschied mehr. Es sind alle Auslandsreisen, ganz gleich ob privat oder geschäftlich, versichert.

Abwicklung kundenfreundlicher
Galt bisher die sogenannte Subsidiaritätsklausel, nach der Versicherte Rechnungen z. B. zunächst bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen, ändern wir dieses Prinzip zugunsten unserer Versicherten: Kunden können jetzt zuerst bei uns alle Belege einreichen. Wir erstatten die Kosten und wickeln die Rückerstattung mit der GKV direkt ab.

 

Rücktransport einfacher


In der wichtigen Frage des Rücktransports vereinfachen wir die Formulierung. Musste bisher "der Rücktransport vom behandelnden Arzt im Aufenthaltsland verordnet und medizinisch sinnvoll und vertretbar sein.", heißt es nun ganz simpel: "Der Rücktransport muss medizinisch sinnvoll und vertretbar sein."

 

Bestattung vor Ort angepasst


Stirbt ein Versicherter im Ausland, übernehmen wir die Überführung des Leichnams oder zahlen wahlweise auch die Bestattung vor Ort. Wurde bisher eine Deckung bis 10.000 Euro genannt, ersetzen wir diese konkrete Summe nun durch die Übernahme der Bestattungskosten bis zur Höhe der Überführungskosten.

 

Vorerkrankung eindeutig


Eine eindeutigere und damit kundenfreundliche Formulierung finden Kunden bei den Bedingungen zu Vorerkrankungen. Konkret heißt es nun: "Kein Versicherungsschutz besteht für die Behandlungen, von denen bei Reiseantritt aufgrund einer bereits ärztlich diagnostizierten Erkrankung feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten (...)."

 

Kein allgemeiner Ausschluss


Auch die Bedingungen für Behandlungen geistiger und seelischer Störungen und Erkrankungen sowie für psychosomatische Behandlungen wurden kundenfreundlicher gestaltet. Ab sofort entfällt der allgemeine Ausschluss. Es sind nur noch die Behandlungsarten aufgeführt.

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