Die Private Krankenversicherung Vorteile für Sie - Wer darf sich privat krankenversichern?

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Wer darf sich privat krankenversichern?

Selbständige, Arbeitnehmer und Beamte

Privat Krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 53.550,- Euro liegt (das entspricht 4.462,50 Euro im Monat, Stand 2014).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert wobei hier die Einstufung nach der jeweiligen Beihilfeverordnung von Bund und Ländern erfolgt. Die Höhe des Einkommens ist hier irrelevant.

 

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Privat Krankenversichern können Sie sich als Selbstständiger oder Freiberufler - unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.

Als Arbeitnehmer dürfen Sie in die Private wechseln, sofern Ihr jährliches Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von 53.550,- Euro liegt (das entspricht 4.462,50 Euro im Monat, Stand 2014).

Auch Beamte und andere Beihilfeberechtigte, z. B. Richter oder Abgeordnete, sind in der Regel privat krankenversichert wobei hier die Einstufung nach der jeweiligen Beihilfeverordnung von Bund und Ländern erfolgt. Die Höhe des Einkommens ist hier irrelevant.

 

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